Gitterroststufe: FeNau macht die 70 mm Sicherheitsantrittskante zum neuen Standard

FeNau ändert den Standard für Gitterroststufen: Die bisherige 45 mm Sicherheitsantrittskante (SAK) wird ab sofort durch eine 70 mm SAK ersetzt. Diese Anpassung garantiert, dass der Freiraum zwischen zwei Stufen das vorgeschriebene „Kindersicherheitsmaß“ von maximal 120 mm (z. B. nach ÖNORM B 5371) nicht überschreitet und verhindert so gefährliche Durchtrittsunfälle. Die Produktion ist bereits komplett auf das neue 70 mm-Maß umgestellt. Die Auslieferung an Sie erfolgt völlig automatisch, sobald der noch bestehende 45 mm-Lagerbestand restlos abgebaut ist.

Die Sicherheit von Treppenanlagen hat oberste Priorität. Wer öffentliche oder gewerblich genutzte Gitterrosttreppen plant, muss sich auf Bauteile verlassen können, die aktuellen Bauvorschriften und Unfallverhütungsnormen entsprechen. FeNau reagiert auf die strengen Vorgaben zur Durchtrittssicherheit und passt sein Sortiment an: Die 70 mm hohe Sicherheitsantrittskante (SAK) wird ab sofort unser fester Standard. Die bisherige Ausführung in 45 mm wird aus dem Programm genommen.

Warum dieser Schritt für Sie als Kunde ein echter Gewinn an Sicherheit ist und wie die Umstellung abläuft, lesen Sie hier.

Der Hintergrund: Warum 45 mm oft nicht mehr ausreichen

Das Hauptaugenmerk bei der Konzeption von Treppen liegt darauf, Unfälle zu vermeiden – dazu gehört vor allem der Schutz davor, dass Personen zwischen den Treppenstufen hindurchrutschen. Insbesondere für Kleinkinder stellt ein zu großer Freiraum zwischen zwei Stufen eine erhebliche Gefahrenquelle dar.

Hier greifen Regelwerke wie die in Österreich geltende ÖNORM B 5371. Sie definiert das sogenannte "Kindersicherheitsmaß" für den maximal zulässigen lichten Abstand zwischen zwei Trittstufen. Die strikte Vorgabe lautet: Der Spalt darf nicht größer als 120 mm sein. (Als Faustregel gilt: Eine Kugel mit 12 Zentimetern Durchmesser darf auf keinen Fall hindurchpassen).

Die einfache Rechnung: 70 mm SAK für garantierte Normerfüllung

Warum war die Anpassung der Kante zwingend erforderlich? Ein kurzer Blick auf die typischen Maße einer Treppe macht es deutlich:

Nehmen wir als Beispiel eine Treppe mit einer regulären Steigungshöhe (dem Abstand von einer Stufe zur nächsten) von 190 mm.

  • Das Risiko der alten Variante: Ziehen wir von den 190 mm Steigung die alte, 45 mm hohe SAK ab, bleibt ein offener Zwischenraum von 145 mm. Das Ergebnis: Die Vorgabe von maximal 120 mm ist deutlich verfehlt.

  • Die Lösung mit FeNau: Die neue 70 mm hohe Antrittskante ragt weiter nach unten und schließt den Freiraum. Bei 190 mm Steigung abzüglich 70 mm Kante ergibt sich ein Restspalt von exakt 120 mm. Das Ergebnis: Die Norm ist zu 100 % erfüllt.

FeNau stellt die Produktion um – Alle Infos für Kunden

Wir möchten, dass Sie bei Ihren Bauprojekten automatisch auf der sicheren Seite stehen und sich keine Gedanken um Normverstöße machen müssen. Deshalb haben wir in der Produktion umgehend gehandelt:

  1. Ausschließliche Fertigung der 70 mm SAK: FeNau produziert ab sofort ausnahmslos Gitterroststufen mit der sicheren 70 mm Sicherheitsantrittskante. Die Produktion der 45 mm Variante wurde gestoppt.

  2. Nachhaltiger Abverkauf der Lagerware: Um wertvolle Ressourcen zu schonen, vernichten wir keine intakten Bestände. Wir liefern aktuell noch Stufen aus unserem bestehenden 45 mm-Lagerbestand aus, bis dieser vollständig aufgebraucht ist.

  3. Automatischer Wechsel: Für Sie entsteht kein Mehraufwand. Sobald das Lager der alten Modelle geleert ist, versenden wir bei Ihren Bestellungen ganz automatisch die neuen Stufen mit der 70 mm SAK.

Mit diesem Schritt sorgt FeNau dafür, dass Ihre zukünftigen Treppenprojekte noch sicherer, haftungsfrei und absolut normgerecht umgesetzt werden können.